Allgemeine Geschäftsbedingungen
Künstlernetzwerk Mone Werner
Teil 1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Künstlernetzwerk Mone Werner (im Folgenden „ich“ oder „Agentur“ genannt)
gegenüber meinen Kunden erbrachten Leistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge sowohl mit Verbrauchern als auch
mit Unternehmern. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer gemäß § 14 BGB eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages (im folgenden auch „Veranstaltung“ genannt), selbst wenn
ich diesen nicht ausdrücklich widerspreche.
(3) Für Unternehmer gilt: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Aufträge (im folgenden auch „Veranstaltung“ genannt) mit
dem Kunden, selbst wenn diese nicht erneut explizit in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt schriftlich, per E-Mail oder auch mündlich.
(2) Der Vertrag kommt spätestens mit Beginn der Ausführung der Leistung durch mich mit dem zustande, der den Auftrag erteilt hat, unabhängig davon,
wer Rechnungsempfänger ist. Weicht der Auftraggeber von dem Rechnungsempfänger ab, haftet dieser neben dem Rechnungsempfänger für den
Rechnungsbetrag.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Gegenstand meiner Leistungen für eine Veranstaltung wird grundsätzlich mit dem Kunden individuell vereinbart.
(2) Meine Leistung kann dabei z.B. die Planung einer Veranstaltung, die Organisation des dazu gehörenden Rahmenprogramms, die Bereitstellung des
Rahmenprogramms, die Planung und/oder Ausstattung einer Veranstaltung mit Licht- und/oder Tontechnik, die Moderation einer Veranstaltung, die
Bereitstellung eines Fotografen oder eine Kombination aus verschiedenen Leistungsgegenständen beinhalten.
§4 Veranstaltung
Für Unternehmer gilt: Der Kunde bestimmt nach Vertragsschluss und vor Beginn der Ausführung der Leistungen einen festen Ansprechpartner. Dieser
Ansprechpartner ist für die Kommunikation während der Abstimmung mit mir verantwortlich. Ich bin lediglich verpflichtet, von dieser Person, dem
festgelegten Ansprechpartner des Kunden, Änderungswünsche entgegenzunehmen.
Teil 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
§5 Inhalt
(1) Der Kunde stellt mir die in der Veranstaltung von ihm gewünschten einzubindenden Inhalte zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der
Kunde trägt Sorge dafür, dass von ihm gewünschte einzubindende Elemente, wie zum Beispiel bestimmte Texte, Fotos o.ä., oder vom Kunden
notwendige beizubringende oder zur Verfügung zu stellende Elemente wie Geschäftsräume, Fahrzeuge, vorhandene Corporate Design Richtlinien,
Logos, Grafiken, Info-Material oder Ähnliches zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung am Veranstaltungsort vorhanden sind. Der
Kunde haftet für die Mehrkosten, die durch etwaige Verzögerungen entstehen.
(3) Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung sowie
Durchführung der Veranstaltung verpflichtet
(4) Sofern ich dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine
schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.
(5) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nach, bin ich berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und
Schadensersatz zu verlangen.
Teil 3 Vergütung, Änderungswünsche
§6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Die mit dem Kunden individuell vereinbarte Vergütung umfasst alle vertraglich vereinbarten Leistungsbestandteile.
(2) Gegenstand des Pauschalpreises sind grundsätzlich keine Spesen oder Fahrtkosten. Sofern nichts anderes vereinbart, werden Fahrtkosten separat ab
20 km mit 0,40 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Bei der Anreise mit der Deutschen Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln trägt der
Kunde die hierdurch entstehenden Fahrtkosten. Der Kunde trägt etwaige Kosten der Übernachtung für mich und meine Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Verbraucher gilt: die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(4) Für Unternehmer gilt: die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
(5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 100 % der gemäß (1) vereinbarten Vergütung nach Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlung
muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf meinem Konto gutgeschrieben sein.
(6) Meine Rechnungen sind ohne Abzug nach Zugang zur Zahlung fällig.
(7) Zur Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bin ich nicht verpflichtet. Eine Entgegennahme erfolgt lediglich erfüllungshalber.
§7 Zahlungsverzug des Kunden
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder kann ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst werden, wird mir insbesondere
eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, bin ich berechtigt, sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnung zu verlangen oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzuhalten sowie die Arbeiten an noch laufenden Veranstaltungen einzustellen.
(2) Bei mehreren Forderungen oder bei Forderungen in einem Kontokorrentverhältnis zum Kunden werden Zahlungen, die nicht näher bezeichnet
werden, stets zur Begleichung der ältesten Forderung im Sinne des Gesetzes verwendet.
(3) Eingeräumte Nutzungsrechte gemäß Teil 4 § 8 werden erst nach vollständiger Bezahlung noch offener Forderungen auf den Kunden übertragen.
Hierzu gehören sämtliche Abschlag – oder Schlussrechnungen, Rechnungen für Nacharbeiten oder Änderungen.
Teil 4 Nutzungsrechte
§8 Nutzungsrechte an Fotos, Videos oder Texten
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumen wir dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, von mir bzw.
meinen Erfüllungsgehilfen gefertigte Fotos, Videos oder Texte zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der
Kunde die gem. §6 geschuldete Vergütung vollständig an mich entrichtet hat (§158 Abs.1 BGB). Bis zur Entrichtung der gem. §6 dieses Vertrags vom
Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei mir.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Elemente, wie Musikfiles, Filmsequenzen, Bilder, Logos etc., welche ggf. zum
Einsatz kommen, frei von Rechten Dritter sind. Ich bin nicht verpflichtet, Nutzungsrechte von zur Verfügung gestellten Elementen zu überprüfen. Der
Kunde stellt mich von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung der zur Verfügung gestellten Elemente gegen mich oder meine
Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung.
(3) Ich behalte mir vor, Filmsequenzen und Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.
(4) Die räumliche und zeitliche Erweiterung vereinbarter Nutzungsrechte bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.
(5) Sofern der Kunde das ihm eingeräumte Nutzungsrecht verletzt, z.B Fotos, Videos oder Texte veröffentlicht, ohne dass dem Kunden entsprechende
Nutzungsrechte zustehen, weil z.B. die vereinbarte Vergütung nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde, hat der Kunde uns 5 % der für diese Leistung
vereinbarten Vergütung pro Tag der unberechtigten Veröffentlichung als Vertragsstrafe zu zahlen.
§9 Referenzen
Der Kunde ist damit einverstanden, auf meiner Website und in anderer Form und Weise als Referenz genannt zu werden. Sofern nichts anderes
vereinbart, bin ich ferner berechtigt, die Veranstaltung oder Teile hiervon nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben
oder auf sie hinweisen.
Teil 6 Fertigstellung, Gewährleistung und Haftung, Kündigung, Aufwandspauschale
§10 Gewährleistung und Haftung
(1) Für den Inhalt, den der Kunde bereitstellt, bin ich nicht verantwortlich. Insbesondere bin ich nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche
Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Für Verbraucher gilt: es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
(3) Für Unternehmer gilt: Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei
Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist meine vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
Außer in den unter (3) Satz 1 genannten Fällen ist die Verjährungsfrist auf ein Jahr beschränkt.
§11 Kündigung, Schadensersatz, Aufwandspauschalen
(1) Dieser Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(2) Ich bin zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. §§5 bis 8 dieses Vertrags
nachhaltig verletzt und/oder der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Zahlung gem. §6 dieses Vertrags nicht nachkommt.
(3) Kündigt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung oder vollständiger Erbringung der Leistung den Vertrag, hat er die vereinbarte Vergütung abzüglich
meiner ersparten Aufwendungen zu zahlen. Bei einer Kündigung im Zeitraum von 6 Wochen vor dem geplanten Termin zu Beginn der Veranstaltung
oder Ausführung der Leistung, verlange ich 75 % der vereinbarten Vergütung. Bei einer Kündigung weniger als 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der
Veranstaltung oder Ausführung der Leistung verlange ich 100 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass
höhere ersparte Aufwendungen abzuziehen sind.
(4) Sofern die Kündigung vor Beendigung der Veranstaltung oder Ausführung der Leistungen auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu
vertreten hat, wie zum Beispiel nicht bereitgestellte Elemente oder Räumlichkeiten, nicht geeignete Räume usw. schuldet er neben der Vergütung nach (3)
den hierdurch entstandenen Schaden, mindestens in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass
uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Ich bin ebenfalls berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen
wird.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann iS des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, wird für alle Streitigkeiten Hannover als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann iS des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist Erfüllungsort Hannover.